In Österreich befassen sich gleich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Websites. Daher haben wir hier für Sie die wesentlichen Impressumspflichten für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen zusammengefasst.
Impressumspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz:
+ volle geografische Anschrift der tatsächlichen Niederlassung
+ Kontaktdaten: E-Mail, Telefon, Fax
+ Aufsichtsbehörde
+ Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften
+ Zugang zu anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften (Link auf Web-Adresse)
+ UID-Nummer
Impressumspflicht nach dem Unternehmensgesetzbuch:
+ Name bzw. Firma laut Firmenbuch
+ Rechtsform
+ Sitz laut Firmenbuch
+ Firmenbuchnummer
+ Firmenbuchgericht
Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz:
+ Name/Firma des Medieninhabers (meist Inhaber/Betreiber der Website)
+ Unternehmensgegenstand des Medieninhabers
+ Wohnort/Sitz des Medieninhabers
Auf großen Websites sind zusätzliche Angaben vorgeschrieben. Eine große Website liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht oder geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen.
Tipp: Die WKO bietet ein Impressumsservice für alle Mitglieder an. Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite der WKO: Das korrekte Impressum
Rechtlicher Hinweis: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, übernehmen aber keine Haftung für Richtig- und Vollständigkeit.
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